Kann-Kind-Parcour:
Bei diesem Parcour absolviert Ihr Kind in der Gruppe verschiedene Stationen, die die motorischen und kognitiven Bereichen ansprechen. Der Parcour dient als Unterstützung ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind vorzeitig in der Schule anmelden möchten, oder nicht.
Kernzeitbetreuung:
Kinder müssen über die Stadt Konstanz angemeldet werden.
Schulkindbetreuung
Kompass 4:
Kompass 4 ist ein Instrument zur Messung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg. Mit Kompass 4 werden der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klasse 4,
sowie überfachliche Kompetenzen erfasst.
Weiteres erfahren Sie hier: Kompass 4
Konzert:
Einmal im Schuljahr besuchen wir ein EduArt Konzert der Bodensee Philharmonie, oder holen die Philharmonie zu uns in die Seeblickhalle.
Korridor Kinder (,,Kann Kinder"):
Kinder die unmittelbar nach dem Stichtag (30.06.) geboren wurden, können unter bestimmten Bedingungen vorzeitig eingeschult werden, wenn sie bis zum 31.12. des Einschuljahres 6 Jahre alt werden. Da sie noch keine 6 Jahre alt sind besteht für Ihre Kinder noch keine Schulpflicht. In einem Alter von ungefähr 6 Jahren nimmt man an, dass Kinder die körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Voraussetzungen erfüllen bei dem ein Schulbesuch gegeben sein müsste. Bei einer Anmeldung macht Ihr Kind bei uns dann bei unserem sogenannten ,,Kann-Kinder-Parcour" mit.
Kooperation mit den Kindergärten:
Damit der Übergang vom Kindergarten in die Schule gut gelingt, sind die Grundschulen und Kindergärten dazu verpflichtet im letzten Kindergartenjahr eine Kooperation durchzuführen. Dadurch können die Eltern in Bezug auf die Schulfähigkeit ihres Kindes kompetent beraten werden. Auch lernen die Kindergartenkinder in kleinen Gruppen die Schule kennen und werden hierbei von Lehrer/innen oder Erzieher/innen betreut.
Die „Kleinen“ gewöhnen sich ans Schulhaus und die Schulatmosphäre.
Krankmeldung:
Wir bitten Sie, Ihr Kinde morgens über die Plattform SDUI krankzumelden und zusätzlich 1 Kind von der Klasse zu informieren. Bei einer Krankheit, die länger als 3 Tage dauert, bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung. Bei einer längeren Erkrankung ab 10 Tagen lassen Sie der Klassenlehrerin Ihres Kindes bitte ein Ärztliches Attest zukommen.