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Beachten Sie bitte die Ferienzeiten bei Ihrer Urlaubsplanung!
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag (bis zu 2 Tagen bei dem/der Klassenlehrer/in, ab 3 Tagen bei der Schulleitung) möglich (§§ 4 der Schulbesuchsverordnung).
Krankmeldungen
Da unser Telefon nur selten besetzt ist, haben wir für Krankmeldungen folgende Regelung getroffen:
Bitte melden Sie schon am ersten Krankheitstag Ihr Kind über eine Klassenkameradin oder einen Klassenkameraden ab, damit wir sicher sind, dass Ihr Kind nicht auf dem Schulweg verloren gegangen ist. Entschuldigungen auf dem Anrufbeantworter werden oft erst am Mittag abgehört!
Ihre Entschuldigung brauchen wir auch für die Nachmittags-Betreuung durch die Jugendbegleiter!